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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen

1            Anwendungsbereich.

1.1        Diese allgemeinen Mietbedingungen (AMB) sind auf den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge anzuwenden, die zwischen der FanVan GmbH (kurz: FANVAN) und Drit­ten (KUNDEN) über und im Zusammenhang mit der Vermietung von Campingbussen sowie Campingzubehör abgeschlossen werden. Diese AMB gelten auch für spätere Verträge, ohne dass auf sie im Einzelfall erneut noch Bezug ge­nommen zu werden braucht.

1.2        Abweichungen von diesen AMB sind nur wirksam, wenn diese zwischen FANVAN und dem KUNDEN schriftlich vereinbart sind; sie ersetzen diese AMB nur so weit, wie sie mit diesen AMB in Widerspruch stehen. Wenn eine der in diesen AMB getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen in diesen AMB getroffenen Regelungen. Gegenüber Verbrauchern als KUNDEN und von Verbrauchern als KUNDEN sind auch formlose Erklärungen wirksam.

2        Leistungen.

2.1     FANVAN vermietet dem KUNDEN Campingbusse und Campingzubehör (kurz: Mietgegenstand) für eine im Vorhinein vereinbarte Zeit zum vereinbarten Zweck gegen die Bezahlung einer Miete bzw. sonstigen vereinbarten Gebühren zur eigenverantwortlichen Nutzung durch den KUNDEN und der vereinbarten Fahrer unter der Verantwortung des KUNDEN. FANVAN ist kein Reiseveranstalter oder Reiseorganisator und schuldet keine Reiseleistung oder Reiseorganisation. FANVAN stellt dem KUNDEN keinen Fahrer zur Verfügung.

2.2     Darüber hinausgehende nicht genannte sonstige Leistungen werden von FANVAN als außerordentliche Leistungen nur erbracht, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit firmenmäßiger Zeichnung von FANVAN vereinbart sind.

2.3     FANVAN stellt dem KUNDEN bei Unfällen oder sonstigen Defekten oder Gebrechen des Mietgegenstands kein Ersatzfahrzeug während der vereinbarten Mietdauer zur Verfügung.

2.4     Sämtliche Unterlagen, Pläne, Skizzen, Prospekte, Kataloge und ähnliches sind geistiges Eigentum von FANVAN und dürfen vom KUNDEN nicht verwendet, insbesondere weitergegeben, vervielfältigt und veröffentlicht wer­den.

3        Anbot, Änderungen der Leistung.

3.1     Von FANVAN gemachte Angebote sowie Preiskalkulationen sind unverbindlich („freibleibend“), so­fern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ausgestellte Produkte, Dienstleistungen und Erklärungen von FANVAN im Webshop stellen keine Angebote dar, sondern sind eine Einladung des KUNDEN zur Angebotsstellung. Die Buchung des KUNDEN im Webshop ist ein verbindliches Anbot. Im Webshop abgebildete Fotos stellen nur dann Originalbilder mit dem aktuellen Zustand des Mietgegenstands dar, wenn dies ausdrücklich gekennzeichnet ist.

3.2     Alle Abschlüsse und Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie von FANVAN schriftlich bestätigt wurden („Buchungsbestätigung“). Die Rechte und Pflichten von FANVAN und dem KUNDEN werden neben diesen AMB im schriftlichen Mietvertrag vereinbart.

3.3     Geringfügige und dem KUNDEN zumutbare Änderun­gen der Leistungsausführung bleiben FANVAN vorbe­halten und werden vom KUNDEN vorweg ausdrücklich genehmigt. Der KUNDE ist ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm aus sachlich gerechtfertigten Gründen an die Stelle des gebuchten Mietgegenstands ein gleichwertiger oder ähnlicher anderer Campingbus mit gleicher oder ähnlicher Ausstattung zur Verfügung gestellt wird und dies als vollkommen gleichwertig anzusehen ist. Der KUNDE hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Minderung des Mietzinses oder sonstige Ansprüche gegenüber FANVAN.

4        Mietdauer; Rücktritt vor Mietbeginn.

4.1     Die Dauer des Mietverhältnisses wird im Mietvertrag vereinbart. Die Mindestdauer des Mietverhältnisses beträgt in der Nebensaison 3 Tage und in der Zeit Hauptsaison 5 Tage. Die genauen Zeiten sind unter dem Menüpunkt „rental“ sowie „vans“ ersichtlich. Soweit nichts anderes mit dem KUNDEN vereinbart ist, kann der Mietgegenstand für die Anzahl von bestimmten Tagen (Kurzzeitmiete) oder für eine Dauer von 3 Monaten, 6 Monaten oder 12 Monaten gemietet werden (Langzeitmiete). Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Mietverhältnis kann ordentlich nicht gekündigt werden.

4.2     Das Mietverhältnis kann von FANVAN vorzeitig aufgekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

4.2.1              der KUNDE einen grob nachteiligen Gebrauch vom Mietgegenstand macht,

4.2.2              der KUNDE trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht umgehend nachkommt,

4.2.3              der KUNDE den Mietgegenstand ganz oder teilweise in welcher Form auch immer weitergegeben oder einem Dritten überlassen hat,

4.2.4              der KUNDE den Mietgegenstand zweckwidrig verwendet,

4.2.5              über das Vermögen des KUNDEN ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,

4.2.6              der KUNDE gegen die Bestimmungen dieser AMB oder des Mietvertrages verstößt.

4.3     FANVAN hat das Recht aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Mietvertrag vor Mietbeginn zurücktreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der KUNDE die vereinbarten Zahlungen nicht vor der Übergabe des Mietgegenstands leistet oder FANVAN unverschuldet den Mietgegenstand nicht rechtzeitig dem KUNDEN übergeben kann (Reparatur, verspätete Übernahme von einem KUNDEN, etc.). Der KUNDE verzichtet bei einem Rücktritt von FANVAN aus sachlich gerechtfertigten Gründen auf Ersatzansprüche. Bei einem Rücktritt des KUNDEN vor Mietbeginn gilt Punkt 7.

4.4     Der KUNDE ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn FANVAN ihre Pflichten aus diesen AMB oder dem Mietvertrag beharrlich verletzt.

4.5     Der KUNDE ist bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich an FANVAN zu übergeben. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat die Übergabe am Sitz von FANVAN zu erfolgen. Für die Dauer der Vertragsbeendigung bis zur Übergabe des Mietgegenstands schuldet der KUNDE ein angemessenes Benützungsentgelt. Das Benützungsentgelt entspricht jenem Entgelt, welches bei einer Miete zu bezahlen gewesen wäre.

 5        Miete (Preis).

5.1     Der KUNDE leistet an FANVAN für die Überlassung des Mietgegenstands eine Miete sowie die sonstigen vereinbarten Gebühren und Zahlungen. Die aktuellen Mietpreise sowie die sonstigen Gebühren und Zahlungen sind auf der Website www.fanvan.at veröffentlicht. Die Mietpreise sind Bruttopreise inklusive 20% Umsatzsteuer. Durch den Abschluss des Mietvertrages allenfalls ausgelöste Rechtsgeschäftsgebühren, sonstige Gebühren und Abgaben hat der KUNDE zu tragen.

5.2     Die Miete ist durch den KUNDEN mit der Buchungsbestätigung – ohne Abzug – zur Gänze im Voraus zur Gänze zur Zahlung fällig. FANVAN gewährt dem KUNDEN kein Skonto. Das Entgelt ist durch Überweisung oder auf eine andere im Webshop genannte Zahlungsweise zu entrichten. Eine allfällige Annahme von Scheck und Wechsel durch FANVAN erfolgt ausschließlich zahlungshalber; die daraus entstehenden Spesen trägt der KUNDE. Die Übergabe des Mietgegenstands an den KUNDEN erfolgt mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Miete, Kaution sowie sonstigen Gebühren.

5.3     In der Miete enthalten ist eine Vollkaskoversicherung im vereinbarten Umfang mit Selbstbehält des KUNDEN sowie die Kosten für vorgegebene Service- und Wartungsintervalle, Verschleißteile und Reifen bei ordnungsgemäßer schonender Verwendung des KUNDEN sowie die Kosten der Überprüfung nach § 57a KFG („Pickerl“) sowie Kosten des saisonalen Reifenwechsels.

5.4     In der Miete nicht enthalten sind die durch den Gebrauch des Mietgegenstands laufend anfallenden Kosten. Dazu gehören insbesondere die Kosten für Kraftstoff, Schmiermittel, Scheibenmittel, Betriebsflüssigkeiten, Motoröl, Campinggas, Mautgebühren (ausgenommen die österreichische Autobahnvignette), Parkgebühren, Fährengebühren sowie die Kosten der Reinigung und Pflege des Mietgegenstands. Der KUNDE hat diese Kosten allein zu tragen.

5.5     Der KUNDE hat vor der Übergabe des Mietgegenstands eine Kaution über EUR 800,00 für Kurzzeitmieten und EUR 1.000,00 bei Langzeitmieten zu leisten. Die Kaution dient als Sicherstellung für die ordnungsgemäße und pünktliche Rückgabe des Mietgegenstands im vereinbarten Zustand. Die Kaution wird ausschließlich über eine Kreditkarte des KUNDEN hinterlegt und reserviert. FANVAN ist berechtigt, sämtliche fälligen Forderungen aus bzw. aus Anlass des Mietvertrages aus dieser Kaution abzudecken. Die Kaution wird vor der Übergabe des Mietgegenstands vom Konto des KUNDEN abgebucht bzw. reserviert. FANVAN wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach der Beendigung des Mietvertrages und ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstands zurückgeben bzw. nicht abrufen. Die Rückzahlung bzw. Nichtabrufung der Kaution ist kein Verzicht von FANVAN auf die Geltendmachung von (insbesondere versteckten) Schäden am Mietgegenstand oder sonstigen Ansprüchen gegenüber dem KUNDEN. FANVAN ist bei einem Unfall oder sonstigen Schaden am Mietgegenstand zur Einbehaltung der Kaution bis zur Klärung des Vorfalls und der Verantwortung berechtigt.

5.6     Bei Verzug des KUNDEN schuldet dieser gesetzliche Verzugszinsen vom offenen Betrag der Rechnung sowie bei Verschulden den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung.

5.7     Unvollständige oder nicht fristgerecht geleistete Zahlungen einer Rechnung berechtigen FANVAN von allen mit dem KUNDEN abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten bzw. deren Ausführung zu verweigern.

5.8     Die Aufrechnung von Forderungen des KUNDEN mit solchen von FANVAN ist – ausgenommen § 6 Absatz 1 Z 8 KSchG – ausgeschlossen. Es ist dem KUNDEN untersagt, Rechte, Forderungen und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung von FANVAN ganz oder teilweise zu übertragen oder abzutreten.

5.9     FANVAN ist bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft berechtigt, dem KUNDEN – unabhängig von einer allfälligen Fälligkeit der Leistungen – einzelne Teile des Vertrages zu leisten und ihm aliquot zu verrechnen.

5.10    Der KUNDE erklärt seine Zustimmung, dass Rechnungen und Mahnungen per E-Mail versendet werden können.

6        Übergabe.

6.1     Die Übergabe des Mietgegenstands hat zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Standort stattzufinden. FANVAN und der KUNDE werden den Zustand des Mietgegenstands sowie allfällige Schäden, Kratzer, Gebrauchsspuren und dergleichen im Übernahmeprotokoll schriftlich mit Fotos festhalten. Zur Ausführung der Leistung ist FANVAN frühestens verpflichtet, sobald alle vertragsrecht­lichen Einzelheiten geklärt sind, der KUNDE seine Verpflichtungen erfüllt sowie die techni­schen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausfüh­rung geschaffen hat. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch Umstände verzögert, die nicht von FANVAN zu vertreten sind (Lockdown, Streiks, etc.) werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „fix“ zugesagten Termine entsprechend der Dauer der Verzögerung hinausgeschoben.

6.2     FANVAN übergibt dem KUNDEN den Mietgegenstand vollständig gereinigt, mit einem vollen Tank, Motoröl, Kühlflüssigkeit, Scheibenwaschmittel und sonstigen Gebrauchsflüssigkeiten.

6.3     FANVAN wird den KUNDEN über die Funktionsweise des Mietgegenstands einschulen. Der Frischwassertank ist keinesfalls als Trinkwasser zu verwenden.

6.4     Mit der Übergabe des Mietgegenstands geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, Beschädigung oder Untergangs des Mietgegenstands auf den KUNDEN über.

7        Stornierung (Reugeld), vorzeitige Rückgabe.

7.1     Der KUNDE hat das Recht, bis 60 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag ohne Kosten zurückzutreten. Wenn der KUNDE die Miete bereits entrichtet hat, wird die Miete von FANVAN erstattet.

7.2     Der KUNDE hat das Recht, zwischen 59 und 15 Tagen vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag gegen die Bezahlung eines Reugelds über die Hälfte der gesamten Miete zurückzutreten. Wenn der KUNDE die Miete zur Gänze bereits entrichtet hat, wird die Miete zur Hälfte von FANVAN erstattet. Beim fristgerechten Rücktritt und Zahlung des Reugeldes entfallen die sonstigen wechselseitigen Rechte und Pflichten.

7.3     Bei einem rechtsgrundlosen Rücktritt des KUNDEN innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Mietverhältnisses schuldet der KUNDE die gesamte vereinbarte Miete. Die Versäumung des Übergabetermins durch den KUNDEN ist ein rechtsgrundloser Rücktritt.

7.4     Der KUNDE kann Campingzubehör nicht einzeln und gesondert vom sonstigen Mietgegenstand stornieren.

7.5     Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Mietgegenstands oder Beendigung, Unterbrechung bzw. Abbruch der Reise durch den KUNDEN aus Gründen in seiner Sphäre oder aus einem zufälligen Ereignis, behält FANVAN den Anspruch auf die gesamte vereinbarte Miete.

7.6     Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Mietgegenstands oder Beendigung, Unterbrechung bzw. Abbruch der Reise durch den KUNDEN aus Gründen in der Sphäre von FANVAN, hat der KUNDE bei einer vollständigen Unbenutzbarkeit des Mietgegenstands für mindestens 15% der Mietdauer Anspruch auf eine anteilige Minderung des Mietzinses. Bei einer vollständigen Unbrauchbarkeit für bis zu 15% der Mietdauer oder einer eingeschränkten Brauchbarkeit hat der KUNDE keinen Anspruch auf die Minderung der Miete oder sonstige Ersatzansprüche. Die Brauchbarkeit des Mietgegenstands ist nur eingeschränkt, wenn der Mietgegenstand noch für verkehrssichere Fahren genutzt werden kann.

7.7     Der KUNDE hat keinen Anspruch auf eine Minderung der Miete oder sonstige Ansprüche gegenüber FANVAN, wenn der KUNDE eine gewünschte Reiseroute ohne Verschulden von FANVAN nicht absolvieren kann (Einreisesperren, Naturkatastrophen, etc.).

8        Versicherung.

8.1     Der Mietgegenstand ist vollkaskoversichert.

8.2     Der KUNDE ist darüber informiert, dass die Vollkaskoversicherung nicht alle Schäden am Mietgegenstand sowie sonstige eigene und fremde Sach- und Personenschäden deckt und begrenzte Versicherungssummen bestehen. Der KUNDE wird vor Abschluss des Mietvertrages ausführlich über den konkreten Versicherungsschutz und sein persönliches Haftungsrisiko informiert. Vom Versicherungsschutz generell ausgenommen sind die vom KUNDEN mitgeführten Sachen. Wenn keine Leistung durch die Versicherung erfolgt, hat der KUNDE bei seiner Ersatzpflicht den Schaden allein und ausschließlich zu tragen.

8.3     Die Ersatzpflicht des KUNDEN gegenüber FANVAN für Schäden am Mietgegenstand oder sonstige Schäden und Haftungen besteht in dem Umfang, als keine Leistung (Zahlung) durch die Versicherung erfolgt. Die Ersatzpflicht des KUNDEN gegenüber FANVAN besteht im vollem Umfang, wenn keine Leistung (Zahlung) durch die Versicherung erfolgt. Bei einer gänzlichen oder teilweisen Deckungsablehnung durch die Versicherung ist FANVAN nur nach Anweisung des KUNDEN und auf Kosten des KUNDEN verpflichtet, mögliche Deckungsansprüche gerichtlich gegen die Versicherung durchzusetzen. FANVAN wird sich außergerichtlich darum bemühen, versicherte Schäden durch die Versicherung abzudecken. Wenn die Versicherung den Schaden deckt und die Leistung (Zahlung) erfolgt, hat der KUNDE jedenfalls den vereinbarten Selbstbehalt zu bezahlen.

9        Pflichten des KUNDEN.

9.1     Der KUNDE muss seinen Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben.

9.2     Der KUNDE muss mindestens drei Jahre eine aufrechte und unbefristete Lenkberechtigung zur Führung eines Campingbusses bis 3,5t haben und die Lenkberechtigung im Original mitführen. Der KUNDE hat FANVAN unverzüglich über einen Entzug der Lenkberechtigung oder sonstige Fahrverbote zu informieren.

9.3     Der KUNDE muss für Zwecke der Identitätsfeststellung sowie zum Zwecke der Abrechnung wahrheitsgemäße, genaue und vollständige Angaben zu seiner Person (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie sonstige, für die Abrechnung erforderliche Daten) sowie der sonstigen Insassen machen.

9.4     Der KUNDE darf den Mietgegenstand ausschließlich mit den im Mietvertrag angeführten Personen im vereinbarten Gebiet und zum vereinbarten Zweck verwenden. Die zulässigen Fahrer sowie das Gebiet werden im Mietvertrag konkret angeführt. Der KUNDE hat Aufzeichnungen darüber zu führen, wann welcher Fahrer den Mietgegenstand verwendet hat und dies auf Verlangen FANVAN mitzuteilen. Es ist dem KUNDEN streng untersagt, den Mietgegenstand an Dritte in welcher Form auch immer weiterzugeben oder zu überlassen. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

9.5     Der KUNDE muss dafür sorgen, dass die zugelassene Personenanzahl bei der Beförderung sowie das zugelassene Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Der KUNDE hat die gesamte Ladung ordnungsgemäß zu sichern.

9.6     Der KUNDE wird durch die Miete des Mietgegenstands Halter des Fahrzeugs und hat sämtliche sich daraus ergebende Verpflichtungen und Haftungen (insbesondere nach dem EKHG) selbst und eigenverantwortlich einzuhalten, zu übernehmen und zu erfüllen.

9.7     Der KUNDE hat den Mietgegenstand äußerst sorgfältig und mit größtmöglicher Schonung zu verwenden. Er darf den Mietgegenstand nur auf befestigten Straßen unter Einhaltung der jeweils örtlichen Bestimmungen und Normen des Straßenverkehrs (Geschwindigkeitsbegrenzungen, etc.) verwenden. Die Teilnahme an Geländefahrten, Wettrennen und dergleichen sowie die Beförderung von gefährlichen, giftigen, verbotenen oder leicht entzündlichen Sachen oder Stoffen ist streng untersagt.

9.8     Der KUNDE hat FANVAN auf deren Verlangen über den Zustand des Mietgegenstands zu informieren.

9.9     Der KUNDE hat den Mietgegenstand beim Verlassen zu versperren sowie die Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere zu sich zu nehmen und ordnungsgemäß für einem Zugriff Dritter zu schützen. Er hat (wenn zumutbar) den Mietgegenstand auf einem bewachten Parkplatz abzustellen.

9.10    Der KUNDE ist verpflichtet, die Betriebsanleitungen des Mietgegenstands einzuhalten und vor dem jeweiligen Fahrantritt den Reifendruck, Kühlwasser, Motorölstand sowie die allgemeine Betriebs- und Verkehrssicherheit zu kontrollieren.

9.11    Der KUNDE hat sämtliche Strafen (insbesondere aus Verwaltungsübertretungen), Bußgelder, Gebühren und dergleichen aus der Verwendung des Mietgegenstands allein zu tragen und hält FANVAN daraus vollkommen schad- und klaglos. Der KUNDE schuldet FANVAN für die notwendige Bearbeitung einen Betrag von EUR 50,00 je angefangener Stunde sowie die notwendigen Barauslagen (Übersetzungskosten, etc.).

9.12    Der KUNDE hat das Rauchen im Mietgegenstand zu unterlassen. Es herrscht ein strenges Rauchverbot. Der KUNDE schuldet FANVAN bei schuldhafter Verletzung des Rauchverbots eine Vertragsstrafe über EUR 400,00. Die Vertragsstrafe dient der Abgeltung des internen Aufwands zur Reinigung des Mietgegenstands. Der Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt (etwa entgangene Miete aus einer nachfolgenden verunmöglichten Miete).

9.13    Der KUNDE darf (soweit im Mietvertrag vereinbart) den Mietgegenstand nur so weit verwenden, als dadurch nicht die Kilometerbegrenzung überschritten wird.

9.14    Der KUNDE hat eine Besichtigung des Mietgegenstands durch FANVAN zuzulassen und den Standort mitzuteilen.

9.15    Der KUNDE hat bei einer versuchten Pfändung, Beschlagnahmung, Zwangsvollstreckung und dergleichen auf das Eigentumsrecht von FANVAN hinzuweisen und FANVAN unverzüglich zu verständigen.

9.16    Der KUNDE hat jeden Schaden am Mietgegenstand sowie Schäden an anderen Personen oder Sachen umgehend FANVAN zu melden. Jede Veränderung am Mietgegenstand sowie jede Reparatur darf erst nach einer schriftlichen Zustimmung von FANVAN vorgenommen werden. FANVAN hat die Werkstatt, die Art der Reparatur und die zu verwendenden Materialien festzulegen.

10      Mitwirkungspflichten des KUNDEN im Schadensfall.

10.1    Der KUNDE hat bei einem Schaden mit einer Beteiligung des Mietgegenstands

10.1.1             FANVAN unverzüglich zu informieren und deren Anweisungen Folge zu leisten,

10.1.2             einen Unfallbericht wahrheitsgemäß auszufüllen sowie den Vorfall ordnungsgemäß mit Fotos sowie Namen (Vor- und Nachname) und Adresse aller Beteiligten und Zeugen zu dokumentieren sowie an der Feststellung des Vorfalls und seiner Folgen mitzuwirken,

10.1.3             einen drohenden Schaden abzuwenden und einen entstandenen Schaden so gering als möglich zu halten,

10.1.4             bei einem Personenschaden Hilfe zu leisten bzw. für fremde Hilfe zu sorgen sowie unverzüglich die nächste örtliche Polizei und Rettung zu verständigen,

10.1.5             kein Haftungsanerkenntnis oder ähnliche Zusagen oder Erklärungen abzugeben,

10.1.6             die Urkunden der Polizei sowie den Unfallbericht mit sämtlichen Fotos und Dokumentationen FANVAN zu übermitteln,

10.1.7             bei Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion, Wildschäden, Kollisionen mit einem unbekannten Fahrzeug und Vandalismusschäden den Vorfall unverzüglich der nächsten örtlichen Polizei anzuzeigen,

10.1.8             den Mietgegenstand abzusperren bzw. (sofern dies nicht möglich ist) die Überführung (Abschleppung, etc.) in einen abgesicherten Bereich nach Anweisung von FANVAN zu veranlassen,

10.1.9             die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens innerhalb von drei Tagen FANVAN zu melden und an der Feststellung des Sachverhalts beizutragen,

10.1.10           Reparaturen erst nach einer schriftlichen Zustimmung von FANVAN durchführen zu lassen.

10.2    Die Verletzung von Mitwirkungspflichten des KUNDEN und Anweisungen von FANVAN kann zum Verlust der Versicherungsleistung führen. Der KUNDE haftet in diesem Falle allein und ausschließlich für den verursachten Schaden und hat FANVAN daraus vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 11      Rückgabe.

11.1    Der KUNDE hat den Mietgegenstand zum vereinbarten Termin am vereinbarten Standort an FANVAN zurückzugeben. Bei einer verspäteten Übergabe schuldet der KUNDE als Benützungsentgelt einen Betrag von EUR 40,00 je angefangener Stunde. Der Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens (insbesondere bei Verhinderung einer nachfolgenden Vermietung) bleibt davon unberührt.

11.2    Der KUNDE hat den Mietgegenstand bei Beendigung des Mietvertrages mit einem vollen Tank sowie vollständig innen gereinigt sowie gesaugt und außen gewaschen (SB-Wäsche) in gleich gutem Zustand wie bei der Übergabe (unter Berücksichtigung normaler Abnützung) am vereinbarten Standort zurückzugeben. Wenn der Mietgegenstand nicht mit einem vollen Tank zurückgeben wird, schuldet der KUNDE die Kosten für die Auffüllung des Tanks sowie eine Bearbeitungsgebühr über EUR 4,00 pro Liter des fehlenden Kraftstoffs. Wenn der Mietgegenstand verunreinigt (im Innenraum oder der Karosserie) zurückgegeben wird, schuldet der KUNDE die Kosten der Reinigung sowie eine Bearbeitungsgebühr über EUR 50,00 je angefangener Stunde. Diese Kosten werden von der Kaution einbehalten und in Abzug gebracht.

11.3    FANVAN und der KUNDE haben ein Rückgabeprotokoll auszufüllen, indem allfällige offenkundige Schäden und übermäßige Abnützungen zu dokumentieren sind. Nicht dokumentierte Schäden und übermäßige Abnützungen sind kein Verzicht von FANVAN auf die Geltendmachung von (insbesondere versteckten) Schäden am Mietgegenstand oder sonstigen Ansprüchen gegenüber dem KUNDEN.

11.4    Der KUNDE ist nicht zur Zurückbehaltung des Mietgegenstands berechtigt.

 12      Haftung.

12.1    Mehrere KUNDEN und Fahrer haften bei deren Ersatzpflicht gegenüber FANVAN solidarisch. Der KUNDE hat sich das Verhalten der sonstigen Fahrer und Insassen so zurechnen zu lassen, als hätte er das Verhalten selbst gesetzt.

12.2    FANVAN übernimmt keine Haftung für im Mietgegenstand mitgeführte persönliche Sachen des KUNDEN.

12.3    Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden des KUNDEN wird ausgeschlossen. Bei einer dennoch eintretenden Ersatzpflicht ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit von FANVAN mit der Höhe des Nettomietentgelts beschränkt. FANVAN übernimmt bei einer vorzeitigen Beendigung, Unterbrechung bzw. Abbruch der Reise ohne Verschulden von FANVAN insbesondere keine Haftung für frustrierte Kosten des KUNDEN, eine entgangene Urlaubsfreude oder Kosten für die Übernachtung oder Rückreise des KUNDEN, der sonstigen Insassen und des Reisegepäcks. FANVAN übernimmt keine Haftung für Kosten des KUNDEN wegen einer kurzzeitigen Unbrauchbarkeit des Mietgegenstands (etwa Stehzeit während einer Reparatur).

12.4    FANVAN übernimmt keine Haftung für Reifenschäden und Gasunfälle.

12.5    FANVAN übernimmt keine Haftung für Strafen (insbesondere aus Verwaltungsübertretungen), Bußgelder, Gebühren und dergleichen des KUNDEN aus der Verwendung des Mietgegenstands. Der KUNDE hat FANVAN entrichtete Strafen unverzüglich zu ersetzen.

12.6    FANVAN übernimmt keine Haftung für das Verhalten des KUNDEN, der Lenker und Insassen. Der KUNDE haftet als alleiniger Halter des Mietgegenstands (insbesondere bei einem Unfall beim Betrieb des Mietgegenstands) selbst gegenüber Dritten und hat FANVAN bei Unfällen aus allen erdenklichen Verpflichtungen, Haftungen (insbesondere nach dem EKHG) und dergleichen vollkommen schad- und klaglos zu halten.

12.7    FANVAN übernimmt bei einem beiderseitigen Unternehmensgeschäft keine Haftung für Mangelfolgeschäden und einem entgangenen Gewinn. Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft hat der KUNDE das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit von FANVAN zu beweisen und ist die Haftung von FANVAN mit der Höhe des Nettomietentgelts beschränkt. Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft verjähren Ersatzansprüche des KUNDEN in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

12.8    Der KUNDE haftet FANVAN für jeden verursachten Schaden, der aus der Verletzung einer Verpflichtung aus diesen AMB und aus dem Mietvertrag entsteht. Der KUNDE haftet FANVAN insbesondere aus einem Schaden, der durch vorsätzliches Verhalten, unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Substanzen, überhöhter Geschwindigkeit, der sonstigen Verletzung der örtlichen Straßenverkehrsregeln oder dem unrichtigen Gebrauch von Kraftstoff sowie den Kosten für einen notwendigen Rücktransport des Mietgegenstands am Sitz von FANVAN entstehen.

12.9    Der KUNDE haftet FANVAN für die notwendigen Kosten aus der Anfertigung von Ersatzschlüsseln bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder dem Einschluss im Mietgegenstand.

12.10  Der KUNDE haftet gegenüber FANVAN für die Übergabe des Mietgegenstands im vereinbarten Zustand. Der KUNDE hat FANVAN bei einer übermäßigen Abnützung des Mietgegenstands die notwendigen Kosten der Wiederherstellung zu ersetzen. Wenn eine Reparatur von Campingzubehör nicht möglich oder unwirtschaftlich sein sollte oder dieses verloren, untergegangen oder gestohlen werden sollte, hat der KUNDE den Neuwert zu ersetzen.

12.11  Der KUNDE haftet FANVAN für den gesamten Schaden (positiven Schaden, Vermögensschaden, und entgangenen Gewinn), den FANVAN durch eine schuldhaft verspätete oder Übergabe im nicht vereinbarten Zustand entsteht (etwa entgangene Miete aus einer nachfolgenden Vermietung).

 13      Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand.

13.1    Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der Sitz von FANVAN in A-2100 Korneuburg.

13.2    Auf diese AMB und alle Verträge, auf die diese AMB anzuwenden sind, ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

13.3    Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen FANVAN und dem KUNDEN geschlossenen Verträgen wird die (in Verträgen mit Unternehmern ausschließliche) örtliche Zuständigkeit des am Sitz von FANVAN sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Für Klagen gegen einen KUNDEN als Verbraucher ist ausschließlich jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthaltsort oder der Arbeitsplatz des Verbrauchers liegt.

Rücktrittsbelehrung

Die Miete des Campingbusses erfolgt zu Freizeitzwecken für eine im vornherein eingegrenzte Zeit. Wenn Sie als Verbraucher über die Internetseite oder sonst im Fernabsatz die Bestellung vornehmen, sind Sie nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG nicht zum Rücktritt berechtigt, weil eine Dienstleistung für eine Freizeitveranstaltung vorliegt, die zu einer im Vorhinein eingegrenzten Zeit erfolgt.

 Rücktritt vom Haustürgeschäft.

Haben Sie als Verbraucher Ihre Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so können Sie vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.

Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrags. Treten Sie vom Vertrag zurück, so haben

  • wir Ihnen alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und Ihnen den auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
  • Sie die empfangenen Leistungen zurückzustellen und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen (die Übernahme der Leistungen in Ihre Gewahrsame ist für sich allein keine Wertminderung).

Ist die Rückstellung der von uns bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so haben Sie uns deren Wert zu vergüten, soweit Ihnen unsere Leistungen zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

Das Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu

  • wenn Sie selbst die geschäftliche Verbindung mit uns oder unseren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt haben,
  • wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen Ihnen und uns vorausgegangen sind,
  • bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) unterliegen,
  • bei Vertragserklärungen, die Sie in unserer körperlicheren Abwesenheit abgegeben haben, es sei denn, dass Sie dazu von uns gedrängt worden ist.

Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie der FanVan GmbH, 2100 Korneuburg, Teiritzstraße 2 über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, fristgerecht informieren. Der Rücktritt bedarf keiner bestimmten Form. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

FanVan GmbH